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Ein Psychologe ist jemand, der ein Studium der Psychologie abgeschlossen hat. Der Studienabschluss allein befähigt noch nicht dazu, Psychotherapie anbieten zu können!
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Die Bezeichnung "Psychotherapeut" ist in Deutschland gesetzlich geschützt und darf nur von solchen Personen geführt werden, die eine entsprechende Ausbildung gemacht haben.
In dieser Psychotherapieausbildung spezialisiert sich der Therapeut in der Regel auf eines oder mehrere der folgenden Fachgebiete: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie.
Wer eine solche Ausbildung absolvieren kann, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Es gibt unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, die zu unterschiedlichen Berufsbezeichnungen führen. Diese werden im Folgenden näher erläutert:
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Ein psychologischer Psychotherapeut hat ein Studium der Psychologie erfolgreich abgeschlossen und hat anschliessend eine Psychotherapieausbildung absolviert.
Da er keine medizinische Ausbildung hat, darf ein psychologischer Psychotherapeut keine Medikamente verschreiben, sondern konzentriert sich ausschliesslich auf Psychotherapie
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Ein Facharzt für psychotherapeutische Medizin hat ein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und hat anschliessend eine Psychotherapieausbildung absolviert.
Im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten darf ein Facharzt für psychotherapeutische Medizin auch Medikamente verschreiben. Oft konzentrieren sie sich allerdings auch rein auf Psychotherapie, so dass es durchaus Sinn machen kann, daneben noch einen Psychiater oder Neurologen aufzusuchen.
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Ein Psychiater hat ein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen, hat eine Approbation als Arzt und hat die Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie absolviert.
Ein Psychiater befaßt sich bei seiner Arbeit mit seelischen Störungen jegwelcher Art. Dabei legt er das Augenmerk - anders als ein Psychotherapeut - meist mehr auf die körperliche Ebene und ist dafür zuständig, bei Bedarf die passenden Psychopharmaka für den Patienten zu finden, sie zu verschreiben und die Behandlung damit zu überwachen.
Viele Psychiater haben auch eine Ausbildung als Psychotherapeut und/oder Neurologe. Dies ist dann allerdings gesondert angegeben.
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Ein Neurologe hat ein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen, hat eine Approbation als Arzt und hat die Ausbildung zum Facharzt für Neurologie absolviert.
Ein Neurologe befaßt sich bei seiner Arbeit mit Störungen der Nerven und des zentralen Nervensystems. Sie kennen sich jedoch auch im Bereich der psychischen Störungen aus, da diese Gebiete sich zum Teil überschneiden. Ein Neurologe geht meistens verstärkt auf die körperlichen Ursachen einer Erkrankung ein.
Viele Neurologen sind gleichzeitig auch Psychiater und/oder haben eine Ausbildung als Psychotherapeut. Dies ist dann allerdings gesondert angegeben.
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Auch die Bezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ist in Deutschland gesetzlich geschützt und darf nur von solchen Personen geführt werden, die eine entsprechende Ausbildung gemacht haben.
Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut hat ein Studium der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Medizin erfolgreich abgeschlossen und hat anschliessend eine Psychotherapieausbildung für Kinder absolviert.
Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut behandelt, wie der Name schon sagt, Kinder und Jugendliche bzw. junge Heranwachsende. In der Regel darf er junge Heranwachsende nur bis zu deren 21. Lebensjahr behandeln.
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(myra)